Politik Schleswig-Holstein ***aktuell***

Beschneidung Bundestag Kein Gottesbezug in unserer Verfassung!

KIEL. (hpd) In Schleswig-Holstein wird derzeit über eine Änderung der Landesverfassung gestritten. Die Jusos Schleswig-Holstein sind entschieden für eine säkulare Verfassung ohne Gottesbezug in der Präambel, wie er sich auch noch im deutschen Grundgesetz befindet.

Als Beitrag zur Diskussion über die mögliche Verankerung des Gottesbezuges in der Landesverfassung erklärte der Landesvorsitzende der Jusos Schleswig-Holstein, Alexander Wagner: „Die Jusos Schleswig-Holstein stehen für eine klare Säkularisierung der Gesellschaft ein. Daher kann das einzige ‘Bekenntnis’ der Landesverfassung nur eines zur unmittelbaren Trennung von Kirche bzw. Religion und Staat sein. Es wäre ein Armutszeugnis für unser Landesparlament, wenn sich in einer weltoffenen und modernen Gesellschaft tatsächlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine entsprechende Verfassungsänderung finden sollte. Statt über ‘mehr Religion’ in der Politik nachzudenken, sollte man lieber konsequent damit beginnen, kirchliche Privilegien abzubauen.“

Schon 2013 hatte die Juso-Landeskonferenz in ihrem umfassenden Antrag formuliert: „Mehr Laizismus wagen! – Kirche, Staat und Religion endlich trennen!“ Ähnlich wie auch die „Laizistischen Sozis“ in der Mutterpartei SPD fordert die schleswig-holsteinische Jugendorganisation eine konsequente Trennung von Staat, Kirche und Religion, „um endlich der Säkularisierung der Gesellschaft Rechnung zu tragen“. Doch während den Vertretern der christlichen, jüdischen und neuerdings auch islamischen Religion jeweils die Einrichtung eines Arbeitskreises ermöglicht wurde, warten die Laizisten immer noch auf die innerparteiliche Anerkennung. Die laizistischen Forderungen der schleswig-holsteinischen Jusos im einzelnen:

  • Das sichtbare Tragen religiöser Symbole während der Arbeitszeit für Personen, die in ihrer Funktion als Beamte oder Angestellte des Öffentlichen Dienstes den deutschen Staat in der Öffentlichkeit repräsentieren, zu untersagen.
  • Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden und Schulen zu verbieten.
  • Die Mitgliedsbeiträge der Kirche werden nicht mehr durch den Staat erhoben (Kirchensteuer).
  • Der konfessionsgebundene Religionsunterricht soll durch ein konfessionsübergreifendes Schulfach LER (Lebenskunde, Ethik, Religion) ersetzt werden. Das Fach soll Einblick in jede Religion geben und des Weiteren demokratische Werte eines humanistischen Menschenbildes vermitteln und Einblicke in die Philosophie geben. Der Artikel 7 des Grundgesetzes muss dementsprechend geändert werden.
  • Die Ewigkeitsklausel in Kirchenstaatsverträgen muss entfallen und Anpassungen an eine säkularisierte Gesellschaft vorgenommen werden.
  • Subventionen, die der Besoldung von PfarrerInnen, PastorInnen, RabbinerInnen oder einem/einer Imam/ Mourchida etc. dienen, müssen sukzessive entfallen. Ziel dieser Maßnahmen ist es nicht, das religiöse Leben in Deutschland zum Ersterben zu bringen.
  • Das staatliche Tanzverbot am Karfreitag muss abgeschafft werden.
  • MitarbeiterInnen religiöser Einrichtungen sollen im Rahmen einer Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechtes die Möglichkeit zu streiken ermöglicht werden.
  • Die Kirchen haben sich nach demselben Arbeitsrecht zu richten, das für alle anderen Tendenzbetriebe in Deutschland gilt. Dafür sind die notwendigen Passagen im Betriebsverfassungsgesetz (§118) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§9) zu streichen. Ferner sind auch in kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen wie in anderen Organisationen einzurichten, dafür ist §112 des Personalvertretungsgesetzes zu streichen.
  • Die Seelsorge soll von den Kirchen selbst organisiert wie finanziert werden. Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kann bei Bedarf eine Ausnahme gemacht werden.
  • Ein Kirchenaustritt muss – solange er noch durch das Amt erfolgt – gebührenfrei sein.
  • Landeszuschüsse für die Kirchen (derzeit 4 Euro für alle BürgerInnen Schleswig-Holsteins) müssen gekürzt und ein Teil umverteilt werden zu Gunsten anderer Teile des Kulturhaushaltes (z. B. von Bildungsstätten, Akademien, Musikschulen und Minderheiteneinrichtungen).
  • Der Rundfunkstaatsvertrag wird dahingehend überarbeitet, dass die Kostenerstattung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sowie privilegierte Sendezeiten der christlichen sowie jüdischen Religionsgemeinschaften abgeschafft werden. Zudem sollen keine Kirchenvertreter in die Rundfunkräte eingebunden werden.
  • Die Anerkennung eines laizistischen Arbeitskreises innerhalb der SPD analog zu den organisierten Christinnen und Christen in der Sozialdemokratie. Gleichberechtigung in Partei und Gesellschaft für Konfessionsfreie, AtheistInnen und AgnostikerInnen.
  • Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
  • Änderung des sog. Gotteslästerungsparagraphen im StGB in einen Paragraphen gegen die Hetze gegen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen.
  • In staatliche bezuschussten kirchlichen Einrichtungen darf es keine religiöse Diskriminierung geben.

Mit der Anerkennung solcher Forderungen, wie sie im Übrigen auch die Säkularen und Laizisten in der Partei der Grünen und der Partei der Linken erheben ist indes nicht so schnell zu rechnen. Die SPD unter Gabriel und Nahles, aber auch im Hamburger Rathaus setzt vielmehr auf eine „partnerschaftliche Zusammenarbeit“ mit den Religionen.