Hamburger Bürgerschaftswahl 2015

Rathaus mit Engeln Noch mehr Vorrechte für Religion und Kirche?

Am 15. Februar 2015 werden die neuen Vertreter der Hamburger Bürgerschaft gewählt. Was dürfen die Säkularen und Konfessionsfreien von ihnen erwarten? Ein Blick auf die Thüringer Wahlergebnisse verheißt nichts Gutes: Vor allem Religionen und Kirchen werden hofiert, die Anliegen der konfessionsfreien Mehrheit ignoriert.

In zehn Wochen wählt Hamburg seine neuen Bürgerschaftsvertreter. Neu ist, dass Hamburgs Landesparlament am 15. Februar 2015 erstmals nicht mehr für vier sondern für fünf Jahre gewählt wird und schon die 16- und 17-Jährigen – auch das ist neu – ihre Stimme abgeben dürfen. Beim letzten Urnengang 2011 hatte die SPD mit 48,4 Prozent Stimmenanteil 62 der 121 Bürgerschaftssitze erobert. Die CDU lagen mit 21,9 Prozent dahinter (28 Sitze), gefolgt von den Grünen/GAL (11,2 %, 14 Sitze), FDP (6,7 %, 9 S.) und der LINKEN (6,4 %, 8 S.).

Für die Säkularen und Konfessionsfreien, die in Hamburg mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, stellt sich die Frage: Wie werden die Mehrheiten 2015 verteilt werden? Wird die SPD wie gehabt durchregieren und ihren überaus kirchen- und religionsfreundlichen Kurs fortsetzen? Werden die Anliegen der konfessionsfreien Mehrheit weiterhin missachtet wie bisher? Nicht einmal innerhalb der Hamburger Partei wird, wie übrigens auch im Bund, ein Zusammenschluss der säkularen Mitglieder geduldet. Einen SPD-Arbeitskreis der Christinnen und Christen dagegen gibt es. Die Großkirchen, zunehmend aber auch die muslimischen Religionsgemeinschaften, werden vor allem in den Bereichen Bildung und Kultur in die Planung mit einbezogen und nach Kräften politisch und finanziell gesponsert. Schon 2013 wurde etwas der evangelische Kirchentag in Hamburg mit 7,5 Millionen Euro aus dem Stadtsäckel gesponsert, mitfinanziert von konfessionsfreien Steuerzahlern. Die Organisatoren des gleichzeitig in Hamburg tagenden Deutschen Humanistentags dagegen sahen nicht einen Cent.

Vielleicht gibt es eine demokratische Wende, so könnte man hoffen, wenn sich die SPD das Rathaus ab 2015 erst mal wieder mit anderen Parteien teilen muss. Mit der Hamburger CDU ist das kaum zu erwarten. Und mit den Liberalen: Die FDP, die sich schon seit langem von ihrem bürgerrechtlich-laizistischen Kurs verabschiedet hatte, verschwindet wohl in der Versenkung. Die erst kürzlich gegründeten Neuen Liberalen sammeln gerade ihre ersten Unterstützer-Unterschriften.

Einzige Chance, der SPD die Alleinherrschaft im Rathaus streitig zu machen, haben wohl die Hamburger Grünen. Auch Die Linke wird die Fünf-Prozent-Hürde wieder überspringen. Haben die Säkularen und Konfessionsfreien von diesen beiden Parteien eine Unterstützung für ihre gerechten Anliegen zu erwarten? Wer sich den soeben ausformulierten Thüringer Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vornimmt, kann nur zu dem Schluss kommen: Auch von dieser Seite ist keine Hilfe in Sicht. Im Gegenteil. Schon in der Präambel des Vertrags werden einhellig die „großen Leistungen“ auch der Kirchen bei der seit 1989 genommenen Entwicklung hervorgehoben.

Unter dem Punkt „Menschenrechtsorientierte Flüchtlings- und Integrationspolitik“ wollen die Koalitionspartner in spe „insbesondere mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Gewerkschaften, Kammern, Verbänden und Organisationen der Migranten eine aktive Einwanderungspolitik zu forcieren“. In einem Land, das bekanntlich – aus welchen Gründen auch immer – zu zwei Dritteln von konfessionslosen Bürgern und Bürgerinnen bewohnt wird, ist es schon seltsam, wenn man in der Flüchtlings- und Migrantenpolitik an erster Stelle die Kirchen nennt und ausgerechnet die Migrantenorganisationen zuletzt. Immerhin werden auch die – zumeist wohl säkularen – Weltanschauungsgemeinschaften wenigstens genannt, wozu man den drei Parteien in Thüringen aber auch nur raten kann.

Dann aber beeilt sich das Thüringer Dreiergespann zu betonen, wie überaus bedeutsam ihnen die Gestaltung der „religiösen Vielfalt“ ist. „Weltanschauliche und religiöse Vielfalt gehören zu Thüringen. Mit ihren Verbänden und Einrichtungen stärken Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das gesellschaftliche Leben in unserem Land“. Wieder erfreulich, wenn man so will: Unter „religiöser Vielfalt“ werden offenbar auch die Weltanschauungsgemeinschaften mit verstanden. Und betont wird überdies, dass für alle „selbstverständlich der rechtliche Rahmen des Grundgesetzes gelte“. Bedenkt man indes, dass die mächtigen Kirchenkonzerne Diakonie und Caritas in ihren Betrieben – eigentlich grundgesetzwidrig – weder Streikrecht noch Betriebsverfassungsgesetz dulden, ist die Formulierung im Vertrag – vorsichtig formuliert – etwas verträumt.

Wie wichtig den Parteioberen gleichermaßen und vor allem die enge Beziehung zu den Religionen am Herzen liegt, zeigen dann die weiteren Bekenntnisse: „Die christlichen Kirchen, die jüdische Landesgemeinde und die muslimischen Gemeinden sind für uns wichtige Partner bei der Gestaltung einer gerechten Gesellschaft.“ Und noch deutlicher: „Wir werden den Dialog mit ihnen vertiefen und die Akzeptanz religiösen Lebens durch Aufklärungs- und Informationsarbeit nachhaltig verbessern.“ Außerdem sollen die Religionsgemeinschaft ausdrücklich „in ethischen Fragen“ als wichtige Ansprechpartner einbezogen werden.

Man bedenke nur: eine ähnlich gestrickte Hamburger Koalition nähme sich den Thüringer Vertrag zum Vorbild. Und man zieht beispielsweise die größte muslimische Vereinigung in Hamburg, die Schura, als „wichtigen Partner in ethischen Fragen“ heran, etwa zur Stellung der Frau in der Familie. Arme Frauen! Denn nach der muslimischen Scharia sind Frauen bekanntlich keineswegs gleichberechtigt. Dass man seine ungehorsame Frau verprügeln darf, steht ja sogar in den Vorschriften des Koran. „Halt“ würde die SPD da wohl beschwichtigen, „Wir haben doch extra einen Vertrag mit den Muslimen geschlossen, der sie aufs Grundgesetz verpflichtet.“ Tja, da sollten die Herren im Hamburger Rathaus schon heute mal im Grundsatzpapier der Schura, des Rats der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, nachlesen. Da steht für jedermann lesbar drin: Es „besteht für uns keine Unvereinbarkeit zwischen Grundgesetz und Scharia.“ (www.schurahamburg.de/index.php/grundsatzpapier)

Solche Bekenntnisse indes haben bis heute in Hamburg weder die SPD, noch die Grünen, noch die Linke gestört. Deshalb muss man wohl für die nächste Regierungsperiode in Hamburg schon jetzt befürchten, dass man zukünftig die schwindsüchtigen Kirchen weiterhin privilegieren und päppeln wird, getreu dem Thüringer Modell: „Auf der Grundlage der Subsidiarität werden wir die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiter nachhaltig unterstützen, den Dialog fortsetzen und die guten Beziehungen weiter ausbauen.“ Und das, obwohl unser Grundgesetz (Art. 3 GG) deutlich genug fordert „Niemand darf wegen […] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Die organisierten Konfessionsfreien und Säkularen werden auch im nächsten Jahr nicht locker lassen, Gerechtigkeit und Gleichstellung zu fordern in allen Bereichen.