Kirchenaustritt jetzt! [1]
„Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist.“
Dr. Norbert Feldhoff, emeritierter Generalvikar und ehem. Direktor der Caritas im Erzbistum Köln, aktuell Domprobst des Erzbistums Köln
Handeln Sie jetzt!
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Geld die richtigen Organisationen und Projekte erreicht.
- Fördern Sie Projekte mit sozialen, humanitären und aufklärerischen Zielen und keine Organisation mit einem problematischen Menschbild und rigorosem Machterhaltungstrieb.
- Nur 10 Prozent der Kirchensteuer werden für öffentliche soziale Zwecke ausgegeben.
- Krankenhäuser und Altenheime werden zu praktisch 100 Prozent durch den Staat und die Sozialversicherungen finanziert.
- Trotz christlicher Erziehung werden auch bei den Kindergärten 80-100 Prozent (in Hamburg 100 Prozent) vom Staat und von den Eltern finanziert.
- Es gibt zahlreiche nichtkirchliche Organisationen, die sich für ein soziales Miteinander und die Menschenrechte einsetzen, ohne dabei sexualfeindliche und dogmatische Ideologien zu propagieren oder ihre Mitglieder religiös zu diskriminieren.
- Bei einem Gehalt von 25.000 Euro im Jahr bringt ein Kirchenaustritt 173 Euro netto. Wer 50 Prozent davon direkt für soziale Zwecke spendet, hat pro Jahr 86,50 Euro mehr in der Tasche und hat, verglichen mit dem "Sozialteil" der Kirchensteuer, etwa das Vierfache für soziale Zwecke geleistet.
So geht’s in Hamburg:
Wer kann austreten?
Kirchenmitglieder ab dem 14. Geburtstag. Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Jugendlich zwischen 12 und 13 Jahren benötigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
Was muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden.
Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Die Gebühr beträgt in Hamburg 31 Euro.
Was muss ich noch beachten?
Ist Ihr Ehepartner nach Ihrem Austritt weiterhin Kirchenmitglied? In diesem Fall könnte er/sie zur Zahlung des „besonderen Kirchgeldes“ gezwungen werden. Treten Sie am besten gemeinsam aus.
Die folgenden Informationen entsprechen dem Stand vom 28.04.2015. Insbesondere bei den Öffnungszeiten können sich Abweichungen ergeben.
- Bezirksamt Altona – Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) – Geburten und Sterbebuch, Raum 33/35, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg [2] (diese Einrichtung ist barrierefrei)
Telefon: 040 42811-2035 und 040 42811-2033
Öffnungs-, Terminzeiten: Mo 8-16, Di 8-13, Do 8-13 Uhr
Zahlungsarten für die Gebühr: Kassenautomat, EC-Karte - Bezirksamt Bergedorf – Heiraten, Raum 105, Wentorfer Straße 30, 21029 Hamburg [3] (diese Einrichtung ist barrierefrei)
Telefon: 040 42891-3139 und 040 42891-2495
Öffnungs-, Terminzeiten: Mo, Fr 8-12, Di, Do 7:30-12 Uhr
Zahlungsarten für die Gebühr: Kassenautomat, EC-Karte, Barzahlung - Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Personenstandswesen, Raum 208/209, Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg [4] (diese Einrichtung ist barrierefrei)
Telefon: 040 42801-1963
Öffnungs-, Terminzeiten: Mo, Do 8-12, 14-16, Di 8-12 Uhr
Zahlungsarten für die Gebühr: Kassenautomat, EC-Karte - Bezirksamt Hamburg-Mitte – Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) – Urkunden, Raum 18, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg [5] (der Zugang zum Raum ist barrierefrei)
Telefon: 040 42854-4548 und 040 42854-4547
Öffnungs-, Terminzeiten: Mo 8-16, Di 8-12:30, Do 8-15:30, Fr 8-12 Uhr
Zahlungsarten für die Gebühr: Kassenautomat, EC-Karte, Rechnung/Gebührenbescheid, Nachnahme (zzgl. Gebühren der Post), Barzahlung - Bezirksamt Hamburg-Nord – Standesamt Hamburg-Nord – Urkundenabteilung, Raum S28, Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg [6] (diese Einrichtung ist barrierefrei)
Telefon: 040 42804-5303 und 040 42804-5202
Öffnungs-, Terminzeiten: Mo, Di 8-12, Do 8-12 und 13-16, nur mit Termin: Mo, Di 13-16, Fr 8-12 Uhr
Außerhalb von Hamburg gibt es entsprechende Regelungen.
Hinweise dazu finden Sie unter kirchenaustritt.de [7].
Auch die Stiftung Warentest hat eine Übersichtsgrafik [8] dazu.
Endlich konfessionsfrei! Wie geht’s weiter?
Treten Sie ein für Aufklärung und Selbstbestimmung!
Informieren Sie sich unter: giordano-bruno-stiftung.de [9]
Oder gleich hier: gbs-hh.de [10]
Die Karikaturen auf dieser Seite stammen von Jaques Tilly, Kuratoriumsmitglied der Giordano Bruno Stiftung [11].