Hamburg, den 26. August 2013

 

Betreff: gbs-Wahlumfrage zur Bundestagswahl 2013

 

 

Sehr geehrte Frau..., geehrter Herr...,

 

die Regionalgruppe Hamburg der Giordano-Bruno-Stiftung, einer humanistisch-säkularen Vereinigung, die von namhaften Persönlichkeiten und rund 5000 Fördermitgliedern unterstützt wird, bittet Sie als Hamburger Direktkandidat(in) für die bevorstehende Bundestagswahl um eine Antwort zu den nachstehend aufgeführten Fragen.

 

Unsere Organisation setzt sich ein für einen modernen Humanismus, für eine Trennung von Staat und Religion sowie gegen die Privilegierung von Religionsgesellschaften wie die der beiden Großkirchen und anderer Religionsgemeinschaften in Deutschland, weil sie dem allgemeinen Gleichheitsgebot unseres Grundgesetzes widerspricht. Wir verstehen uns als Anwalt insbesondere der Interessen jener Personen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören. Das sind derzeit in Hamburg immerhin schon 60 Prozent der Bevölkerung.

 

Aufgrund der eingegangenen Antworten werden wir eine entsprechende Wahlempfehlung bekanntgeben. Falls von Ihnen keine Antwort erfolgen sollte, werden wir auch dies veröffentlichen.

 

Näheres zu unseren Organisationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

 

www.giordano-bruno-stiftung.de

www.gbs-hh.de/

 

Ihre Antwort erbitten wir per Fax an: ... oder per E-Mail an: .

 

Falls Sie per E-Mail antworten möchten, haben wir diese Umfrage zusätzlich als E-Mail mit dem Betreff „gbs-Wahlumfrage zur Bundestagswahl 2013“ an die E-Mail-Kontaktadresse Ihrer Partei gesandt.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

i. A. des Vorstands der gbs-Hamburg e.V. – im Förderkreis der Giordano Bruno Stiftung.

 

 

gez. Dr. Rolf Schröder

 

 

 

Zur Bundestagswahl 2013:

Vier Fragen an die Direktkandidaten der Parteien aus Hamburg

 

1. Betriebsräte in kirchlichen Einrichtungen

 

In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten bekanntlich weitgehend vom Staat bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in nichtkirchlichen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.

 

Halten Sie dies für gerechtfertigt?

 

  _ Ja   _ Nein

 

Was werden Sie ggfs. unternehmen, um hier eine Änderung zu erreichen?

 

 

 

 

 

 

 

2. Kirchlicher Eingriff in die Privatsphäre

 

Die Kosten kirchlicher Einrichtungen werden (wie in Frage 1) von der Allgemeinheit finanziert. Dennoch dürfen die Träger dieser Einrichtungen ihre Beschäftigten bei einem Verstoß gegen kirchliche Moralvorstellungen im Privatleben (z. B. Scheidung und Wiederverheiratung, Zusammenleben mit einem gleichgeschlechtlichen Partner) fristlos kündigen.

 

Halten Sie dies für gerechtfertigt?

 

  _ Ja   _ Nein

 

Ihre Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 

3. Ablösung der Staatsleistungen

 

Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund (Weimarer Verfassung: das Reich) aufzustellen. Die Erfüllung dieses Verfassungsauftrags wurde bisher vom Bundestag nicht in Angriff genommen.

 

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird und der Bundestag die dafür erforderlichen Grundsätze beschließt?

 

  _ Ja   _ Nein

 

Ihre Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 

 

4. Sterbehilfe

 

Für die Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die gegen ärztliches Standesrecht verstößt, sprechen sich bei Umfragen stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus. Das Recht, über den eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen, ist ein Ausfluss des Selbstbestimmungsrechtes.

 

Werden Sie sich für die Freigabe der aktiven Sterbehilfe einsetzen?

 

  _ Ja   _ Nein

 

Ihre Anmerkungen