Wenn ein Politiker zum Neukantianer mutiert …

Scholz mutiert Olaf Scholz und Immanuel Kant

Bei einer Veranstaltung der „Akademie der Weltreligionen“ am 22. Oktober dieses Jahres hielt unser Erster Bürgermeister Olaf Scholz einen Vortrag zum Thema „Institutionalisierte Religionen im säkularen Staat“ mit anschließender Podiumsdiskussion mit Repräsentanten der fünf in Hamburg „institutionalisierten“ Religionsgemeinschaften.

In seinem Vortrag zitierte Olaf Scholz Kant. Das veranlasste den Hamburger Philosophen Dr. Karim Akerma zu einem offenen Brief, den wir hier wiedergeben möchten:

Hamburg, den 2. November 2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in ihrem Vortrag „Institutionalisierte Religionen im säkularen Staat“ am 22. Oktober beriefen Sie sich an zentraler Stelle auf den Aufklärer Immanuel Kant. Sie sagten:

„Wenn man das Bedürfnis hat, die Bedeutung von Religionsgemeinschaften zu ermessen, fragt man am besten Immanuel Kant. Kant, der selbst vorgab, religiös zu sein…“

Ihre Aussage, Kant habe vorgegeben, religiös zu sein, kann von einem mit Kant nicht näher vertrauten Publikum leicht falsch aufgefasst werden. Denn mit seiner Schrift „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“, die ihm Ärger mit der Zensur einbrachte, ist Kant schließlich als einer der größten Religionskritiker aller Zeiten hervorgetreten. Religiös war Kant nur insofern, als er tatsächlich meinte, die eigentliche Religion sei moralisch. – Was allerdings mit dem Kirchenglauben wenig gemein hat.

Erfreulicherweise zitieren Sie selbst aus Kants religionskritischer Schrift: “Die Moral, so fern sie auf dem Begriffe des Menschen als eines freien, eben darum aber auch sich selbst durch seine Vernunft an unbedingte Gesetze bindenden Wesens, gegründet ist, bedarf weder die Idee eines andern Wesens über ihm, um seine Pflicht zu erkennen, noch einer andern Triebfeder als des Gesetzes selbst, um sie zu beobachten.”

Kant glaubte nicht an Gott. Gott war für ihn bekanntlich nur mehr ein unbeweisbares Postulat. Kant sprach sich dezidiert gegen den Kirchenglauben aus und verfocht das, was er „Vernunftreligion“ nannte. Diese Vernunftreligion verehrt nicht Gott, sondern die menschliche Freiheit. Die in uns selbst anzutreffende Freiheit gilt Kant als das Heilige. Die eigentliche Religion ist für Kant moralisch. Der Kirchenglaube gilt Kant als rückschrittlich, als bloßes „Vehikel“, dessen sich der Vernunftglaube provisorisch zur Beförderung des Guten bedienen könne; ähnlich wie sich auch der Staat – im zweiten Kantzitat Ihrer Rede – der Glaubensunterweisung als eines Vehikels zur Erziehung des Menschen bedienen könne.

Mit Ihnen auf dem Podium saßen Vertreter und Vertragspartner diverser Glaubensrichtungen. Man darf daran zweifeln, ob diese an folgender Äußerung Kants Gefallen gefunden hätten: „Das Beten, als ein innerer förmlicher Gottesdienst und darum als Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen).“ Kant erörtert zwar hauptsächlich den christlichen Wahnglauben, streift aber auch den moslemischen und kritisiert hier etwa die Gnadenmittel, auf die diese Religion gekommen ist: „… das Waschen, das Beten, das Fasten, das Almosengeben, die Wallfahrt nach Mekka“, wovon er allein das Almosengeben gelten lässt.

Einige der links und rechts von Ihnen auf dem Podium sitzenden Personen hätten sich ducken müssen, als Sie sagten, man fragt am besten Kant, um die Bedeutung von Religionsgemeinschaften zu ermessen. Denn folgen wir Ihrer Empfehlung und halten wir uns an den Aufklärer Kant, so lesen wir: „Das Pfaffenthum ist also die Verfassung einer Kirche, sofern in ihr ein Fetischdienst regiert, welches allemal da anzutreffen ist, wo nicht Prinzipien der Sittlichkeit, sondern statutarische Gebote, Glaubensregeln und Observanzen die Grundlage und das Wesentliche derselben ausmachen.“

Mit den Hamburger Verträgen wurden diverse statutarische Gebote, Glaubensregeln und Observanzen festgeschrieben, die laut Kant längst der Vergangenheit angehören sollten. Kant erhoffte, dass „die moralische Anlage in uns“ als „Auslegerin aller Religion“ tätig wird und die Religion „endlich von allen empirischen Bestimmungsgründen, von allen Statuten, welche auf Geschichte beruhen, und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch die Menschen zur Beförderung des Guten vereinigen, allmählig losgemacht werde, und so eine Vernunftreligion zuletzt über alles herrsche…“ Das „Leitband der heiligen Überlieferung“ mag früher einmal gute Dienste geleistet haben, nach und nach aber, so Kant, wird es nicht nur überflüssig, sondern zur Fessel.

Dies formulierte Kant vor mehr als 200 Jahren. Und er fährt fort zu sagen: „Die Hüllen, unter welchen der Embryo sich zuerst zum Menschen bildete, müssen abgelegt werden, wenn er nun ans Tageslicht treten soll.“ Statt nun mehr als 200 Jahre nach Kants Worten den Kirchenglauben als Hülle abzulegen oder dazu beizutragen, dass der aufgeklärte Mensch ans Tageslicht tritt, macht der sich als säkular ausgebende Staat gemeinsame und vertraglich geregelte Sache mit diesem Kirchenglauben. Im Hamburger Fall heißt dies, man hat nach langjährigen Gesprächen einen Vertrag mit der jüdischen Gemeinde, deren Vorsteher Bernhard Effertz am Abend Ihres Vortrags sagte: “Ich kann mit dem Weltoffenen zur Zeit nichts anfangen.” Flankiert wurde diese Absage vom Bekenntnis des Hamburger Weihbischofs Hans-Jochen Jaschke, Religion brauche ein Zuhause, weshalb ihm ein gesonderter Religionsunterricht für katholische Schüler lieber sei. Man hat einen Vertrag mit der Schura Hamburg, die sich aus zahlreichen Moscheegemeinden zusammensetzt, wozu etwa die vom Verfassungsschutz als islamistisch eingeschätzte Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (dt.: Nationale Sicht) gehört.

Ich erinnere an all dies, da Sie in Ihrem Vortrag die Maxime ausgaben, man halte sich am besten an Kant, wenn man das Bedürfnis hat, die Bedeutung von Religionsgemeinschaften zu ermessen. Aus den oben vorgestellten Stellungnahmen Kants geht unzweideutig hervor, dass er im Kirchenglauben der Religionsgemeinschaften bereits vor gut 200 Jahren etwas der aufgeklärten Neuzeit nicht mehr Angemessenes erblickte, was zugunsten einer Weltreligion oder inneren Vernunftreligion zu überwinden sei. Hält man sich hier an Kant, so bedeutet dies, dass wir keine „Gotteshäuser“ benötigen sondern allenfalls Gebäude, die für die Angehörigen aller Religionsgemeinschaften offen sind, „vorausgesetzt, dass diese Kirche nicht Förmlichkeiten enthalte, die auf Idolatrie führen und so das Gewissen belästigen können…“

Um den Vorstellungen des von Ihnen mit Recht hochgehaltenen Aufklärers Immanuel Kant näher zu kommen, müssen freilich Personen eingebunden werden, die nicht von Haus aus die Interessen der Kirchen wahrnehmen. Personen also, die wie Kant Agnostiker sind und die Gott, dessen Existenz sich weder beweisen noch widerlegen lässt, allenfalls als ein Postulat zulassen. Über derartige, säkular-humanistisch ausgerichtete, Personen ist hier zweierlei zu sagen: Zum einen waren sie nach Ihrem Hamburger Vortrag „Institutionalisierte Religionen im säkularen Staat. Die Hamburger Verträge und das Recht der Weltanschauungsfreiheit“ am 22. Oktober im Podium nicht vertreten; zum anderen scheinen Sie selbst solche Personen nicht recht zu würdigen, obwohl Sie vorgeben, das Erbe Kants fortzuführen. Denn Sie erteilten dem Anliegen eines von Ihnen so genannten „missionarischen Atheismus“ eine deutliche Absage, wo dieser verlangt, den Religionsunterricht mitgestalten zu wollen. Damit, sehr geehrter Herr Bürgermeister, erteilen Sie zugleich dem Kantischen aufklärerischen Anliegen eine klare Absage, dessen Bedeutung im Übrigen nicht von der Zahl seiner Anhänger abhängt. Somit bleibt am Ende der Eindruck, dass Sie sich ganz zu Unrecht auf Kant berufen haben und ihn für eine Sache vereinnahmen wollten, die nicht seine Sache war – und dessen Anliegen selbstverständlich darin bestand, mit seiner Religionskritik etwas Vernünftiges bewirken zu wollen und damit – wenn Sie so wollen – die Menschen „missionieren“ zu wollen.

Vor dem Hintergrund des oben Ausgeführten sei hier gleichwohl der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass Sie sich nach einer Rückbesinnung auf Kants Religionskritik dafür einsetzen werden, dass konfessionslosen Bürgern mit humanistischer Gesinnung mehr Raum zur Gestaltung wichtiger Belange des Gemeinwesens zugestanden wird.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Karim Akerma