Religiöse Indoktrination an Hamburger Schulen!

Die gbs-Hamburg klärt auf!

Wie schwer es ist, das eigene Kind fernab von Aberglaube und Religion zu erziehen, merkt man spätestens nach der Einschulung. Sollten plötzlich Sätze fallen wie „Gott hat mich und die Welt erschaffen“ oder „Ich komme in die Hölle, wenn…“, dann ist dies meist bedingt durch den sogenannten „Religionsunterricht für alle“. Doch was es genau damit auf sich hat und wie man das eigene Kind eventuell davon befreit und wie es danach weitergeht, das wissen leider nicht alle.

  1. Der sogenannte „Religionsunterricht für alle“ an staatlichen Schulen ist in Wirklichkeit ein religiöser Bekenntnisunterricht: Zurzeit hat ausschließlich die Evangelische Nordkirche das letzte Wort über die Inhalte dieses Unterrichts, nicht die Stadt Hamburg! Zukünftig wird die Nordkirche diesen Unterricht gemeinsam mit den Muslimen (DITIB, SCHURA, VIKZ), Aleviten, Juden und eventuell auch Katholiken verantworten. Zusätzlich zu den bestehenden Lehramtsstudiengängen für evangelische und katholische Religionslehrkräfte an der Universität Hamburg gibt es auch schon solche für islamische und alevitische Religionslehrkräfte.
  2. Die Nordkirche verweigerte bisher jede Mitsprache bei der Bestimmung des Lehrinhalts durch humanistische und aufgeklärte Vereine. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern obwohl die Mehrheit der Hamburger konfessionsfrei ist!
  3. Unabhängig von der eigenen Religion/Weltanschauung ist eine Abmeldung vom Religionsunterricht jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen möglich (Art 7 (2) Grundgesetz). Und es darf niemand aufgrund seiner Weltanschauung benachteiligt oder bevorzugt werden (Art 3 (3) Grundgesetz).
  4. Eine Abmeldung ist nicht nur zum Halbjahreswechsel, sondern auch während des laufenden Schuljahres möglich.
  5. Genau genommen müssten die Eltern erst gefragt werden, ob ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen sollen: Nur weil die Schulbehörde unter dem evangelischen Senator Ties Rabe die Kinder ungefragt missionarisch bevormundet, muss man sich in Hamburg überhaupt erst vom Religionsunterricht abmelden.
  6. Erst ab der 7. Klasse wird Philosophie als alternatives Wahlpflichtfach zum Religionsunterricht angeboten. In den jüngeren Jahrgangsstufen haben während des Religionsunterrichts die abgemeldeten Kinder unterrichtsfrei. Sie müssen an keinem anderen Unterricht teilnehmen, müssen aber in der Schule beaufsichtigt bzw. im Rahmen des Betreuungsangebotes betreut werden (§ 31 (1) bzw. § 13 (1) Hamburgisches Schulgesetz).
  7. Kinder ab 14 Jahren entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht selbst. Eine Anmeldung durch Eltern oder Schule gegen ihren Willen ist rechtswidrig.